AGB`s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH 

1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch  ARGE Freilandschwein/Bio ,Landertsberg 8 4792 Münzkirchen

1. 2. Vertragsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich zur Gänze widersprochen. Abweichende Bedingungen des Käufers oder Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn ARGE Freilandschwein/Bio schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt. Solche Abänderungen oder Nebenabreden gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

1. 3. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS 

2. 1. Die Angebote von ARGE Freilandschwein/Bio sind zur Gänze freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder Lieferung von ARGE Freilandschwein/Bio zustande. ARGE Freilandschwein/Bio ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen.

2. 2. ARGE Freilandschwein/Bio nimmt Bestellungen per Telefon, , E-mail oder über den Internet-Onlineshop während der normalen Geschäftszeiten – täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit Ausnahme von Samstag, Sonn- und gesetzlicher Feiertage in Österreich – entgegen. Außerhalb dieser Zeiten eingehende Bestellungen gelten erst mit Beginn des nächsten Werktages als zugegangen.

2. 3. Eine Bestellung im Internet-Onlineshop ist nur möglich, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind. Vor Absenden der Bestellung erhält der Käufer eine Zusammenstellung des Inhalts der Bestellung samt Preisen, die er noch korrigieren oder bestätigen kann. Der Bestellungseingang bei ARGE Freilandschwein/Bio wird durch ein automatisch versandtes Mail bestätigt, das aber noch keine Annahme der Bestellung bedeutet.

2. 4. Das Internet ist kein sicheres Kommunikationsmedium, weil versandte Daten auch von Dritten verändert werden können. Dies ist dem Käufer bekannt und trägt er daher das Risiko, dass die Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei ARGE Freilandschwein/Bio ankommen. ARGE Freilandschwein/Bio darf darauf vertrauen, dass die ihm zukommenden Daten in der Form, in der er sie erhält, vom Käufer gesandt wurden.

3. PREISE, VERSANDKOSTEN 

3. 1. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Steuern ab Lager, ohne Abzug, ohne Lieferkosten und ohne jegliche Nebenleistungen, sofern nicht in der jeweils geltenden Preisliste andere Lieferkonditionen angeführt sind.

3. 2. Die in den Preislisten, etc. angegebenen Preise sind   soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist   stets freibleibend.

3. 3. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist ARGE Freilandschwein/Bio  berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

3. 4. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gilt Punkt 3.3 nicht.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, EIGENTUMSVORBEHALT 

4. 1. Der Kaufpreis ist spätestens bei Warenlieferung fällig. Bei Teillieferung ist der für die jeweils gelieferte Teilmenge entsprechende Kaufpreis fällig.

4. 2. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar, per Erlagschein bzw. Online-Banking grundsätzlich im Vorhinein, bei entsprechender Vereinbarung auch auf Rechnung. 

4. 3. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des gesamten Kaufpreises, sondern lediglich in Höhe des gerechtfertigt beanstandeten Warenwertes.

4. 4. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (samt Nebengebühren) im Eigentum von ARGE Freilandschwein/Bio (Eigentumsvorbehalt).

4. 5. Soweit ARGE Freilandschwein/Bio im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf ARGE Freilandschwein/Bio bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits ARGE Freilandschwein/Bio die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von ARGE Freilandschwein/Bio erhält.

5. VERZUG, MAHNKOSTEN 

Ist der Käufer in Verzug mit der Zahlung oder sonstiger Leistungen, kann ARGE Freilandschwein/Bio  die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Zahlungen oder Erbringung der sonstigen Leistungen aufschieben. Etwaige anfallende Mahnspesen sowie Verzugszinsen und bei erfolgloser Einmahnung des Rechnungsbetrages auch Inkasso- und etwaige Anwaltskosten sind vom Kunden in voller Höhe zu übernehmen. 

6. GEFAHRENÜBERGANG 

6. 1. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Käufer über.

6. 2. Bei Warenzustellung durch ARGE Freilandschwein/Bio erfolgt die Übergabe an dem für einen Liefer-PKW erreichbaren Punkt und gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Käufer oder dessen Vertreter über.

6. 3. Bei Versand per Paketdienst oder Post gehen Nutzung und Gefahr mit Übergabe an den Mitarbeiter des jeweiligen Paketunternehmens über.

7. LIEFERUNG, LIEFERZEITEN 

7. 1. Bei entsprechender Vereinbarung kann eine Lieferung durch ARGE Freilandschwein/Bio  oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten erfolgen. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist ARGE Freilandschwein/Bio berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, zB frustrierte Transportkosten, etc, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn ARGE Freilandschwein/Bio seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.

7. 2. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Lieferfrist wird durch von ARGE Freilandschwein/Bio nicht zu vertretende Umstände, z. B. in Fällen höherer Gewalt, unvorhersehbarer Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von ARGE Freilandschwein/Bio), Transport-/Verzollungsverzug, Arbeitskonflikte, etc., um die Dauer der Hinderung verlängert.

7. 3. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind nur sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, zulässig. Dies gilt insbesondere für zumutbare Lieferüberschreitungen und dergleichen.

8. RÜCKTRITT, VERTRAGSÄNDERUNG 

8. 1. Falls der Käufer ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist und er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, e-mail oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben hat, so kann er innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung schriftlich oder durch Warenrücksendung vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 5e – 5h KSchG). Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Käufer erhält gegen Warenrücksendung den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen.

8. 2. ARGE Freilandschwein/Bio  ist bei den in Punkt 7.2 genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Käufer erst dann zur Geltendmachung des Rücktrittsrechts, wenn ARGE Freilandschwein/Bio  trotz schriftlicher Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht durchführt.

8. 3. Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht hinsichtlich lieferbarer Teile, soweit Leistungsteile erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter gleichen Voraussetzungen bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

8. 4. Erklärt der Käufer ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen („Storno“), und stimmt ARGE Freilandschwein/Bio  dem schriftlich zu, so hat ARGE Freilandschwein/Bio  bei Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierten Mindestschadenersatz („Stornogebühr“). Die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Schadens behält sich ARGE Freilandschwein/Bio  vor. Bei Bestellware ist eine Vertragsauflösung ausgeschlossen.

8. 5. Bestellungsänderungen oder -stornierungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. ARGE Freilandschwein/Bio  behält sich vor, Erklärungen auch in anderer Form anzunehmen, die aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch ARGE Freilandschwein/Bio wirksam werden.

8. 6. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des KSchG gilt abweichend von Punkt 7.3, dass der Käufer nach Überschreitung der angegebenen Liefertermine unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann.

9. ZUSAGEN, GEWÄHRLEISTUNG 

9. 1. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Mitarbeiter von ARGE Freilandschwein/Bio  sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

9. 2. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass ARGE Freilandschwein/Bio die Mängel unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung unverzüglich angezeigt werden.

9. 3. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

9. 4. ARGE Freilandschwein/Bio  erfüllt die Gewährleistungsverpflichtung entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung oder Nachlieferung von Fehlmengen innerhalb einer angemessenen Frist.

9. 5. Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

9. 6. ARGE Freilandschwein/Bio haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellter Waren, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.

9. 7. Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

9. 8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, bei Verbrauchern 2 Jahre, jeweils ab Gefahrenübergang auf den Käufer (Punkt 6), wobei ARGE Freilandschwein/Bio nur für jene Mängel haftet, die bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorhanden waren. Sollte innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrenübergang ein Mangel auftreten, so gilt die gesetzliche Vermutung, wonach die Ware bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mangelhaft gewesen wäre, insoweit nicht, als diese Vermutung mit der Art der Sache (Verderblichkeit der Ware) unvereinbar ist.

9. 9. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Käufer (Punkt 6) ist insbesondere Glasbruch kein Grund für Gewährleistungsansprüche des Käufers.

9. 10. Die Punkte 8.1, 8.2 sowie 8.7 gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des KSchG. An Stelle des Punkt 8.4 gilt die gesetzliche Regelung, dass der Käufer im Falle eines Mangels nach seiner Wahl zuerst Verbesserung oder Austausch der Sache, sodann erst angemessene Preisminderung oder Wandlung verlangen kann.

10. SCHADENERSATZ 

10. 1. ARGE Freilandschwein/Bio  haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Käufer, die Unternehmer im Sinn des KSchG sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.

10. 2. Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des Warenwertes begrenzt. Der Schadenersatz ist insbesondere wegen Verzugsschäden, Schäden infolge Leistungsunmöglichkeit, Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer, etc ausgeschlossen.

10. 3. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des KSchG besteht kein Haftungsausschluss für Personenschäden. Zudem gilt Punkt 9.2 nicht.

11. LAGERUNG

11. 1. Bei ARGE Freilandschwein/Bio  bestellte bzw. kommissionierte Waren ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss gesondert vereinbart und schriftlich auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.

11. 2. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, ist ARGE Freilandschwein/Bio  berechtigt, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat zu lagern und auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder kann nach Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware an einen anderen Käufer weiterverkaufen, wobei in diesem Fall der erste Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises zu zahlen hat. Die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Schadens behält sich ARGE Freilandschwein/Bio vor.

12. DATENSCHUTZ 

Der Käufer stimmt zu, dass ARGE Freilandschwein/Bio die im Kaufvertrag angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes speichert und verarbeitet. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.

13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 

13. 1. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

13. 2. Erfüllungsort ist  4792 Muenzkirchen.

13. 3. Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in 4780 Schaerding ausschließlich zuständig.

13. 4. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

13. 5. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des KSchG gilt Punkt 13.3 nicht. Punkt 13.4 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art. 5 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.